Letzte Woche sollte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Staatsschuldenkrise entscheiden. Es ging um die Frage, ob die Europäische Zentralbank in unbegrenztem Umfang Staatsanlagen kaufen darf. Die Bundesfassungsrichter legen die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor. Das Urteil ist ein Novum: Zum ersten Mal wenden sich die deutschen Verfassungsrichter an den EuGH. Alleine daran erkennt man die Komplexität der Sachlage. Das höchste deutsche Gericht fällt keine Entscheidung. Haben wir Arnachie in Europa?

Die EZB hat im September 2012 Einzelheiten ihres beispiellosen Bondkaufplans bekannt gegeben, nachdem zuvor mehr und mehr über ein Auseinanderbrechen des Euroraums spekuliert wurde und EZB-Präsident Mario Draghi zusicherte, „alles Notwendige zu tun“, um die Gemeinschaftswährung zu retten. Laut EZB-Beschluss ist vorgesehen, dass die Notenbank Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen darf.

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sprechen „gewichtige Gründe“ dafür, dass das EZB-Programm „gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt“. Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem EuGH. Hier hätte ich mir eine klare Aussage gewünscht. Es geht im Grunde um Frage, wer die EZB kontrolliert.

Nun hat die EZB schon Fakten geschaffen. Ein Beispiel für das Überschreiten der Befugnisse ist das TARGET2. Zwar wurde der Saldo im letzten Jahr um 22 % reduziert. Trotzdem hat die Deutsche Bundesbank immer noch gegenüber der EZB eine Forderung von 510 Mrd. EUR.

Klicken Sie hier:  Das TARGET2-Saldo

Mir stellt sich die Frage, wer die gesamten Schulden zurückzahlen soll ?