Typisch Deutsch: Das Kapitalanlagegesetzbuch

Als das Kapitalanlagegesetzbuch am 22.07.2013 in Kraft getreten ist, wurde es als Meilenstein für den Anlegerschutz gefeiert. Ich begrüße ausdrücklich die Einführung strenger Regularien von Anbietern geschlossener Fonds und vor allem deren Überwachung. Die Seriösen dieser Branche nehmen gerne den Riesenaufwand auf sich, nur die Legislative hat die Rechnung wohl ohne die Executive gemacht. In diesem speziellen Fall soll das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen – quasi über Nacht – einen Verwaltungsapparat aufbauen, ohne das ausgebildete Personal rekrutiert zu haben. 

Branchenkenner sprechen davon, dass ca. 1,2 Mio. Seiten mit Zulassungsanträgen bis Ende Juni auf den Tisch kommen.

Mal sehen, wer diesen Papierberg bearbeitet. Die ZBI AG hatte im letzten Jahr geplant, ihren neuen Fonds gestatten zu lassen. Nun geht man frühestens von Herbst 2014 aus.  Ich befürchte, dass die Übergangsfrist nochmals verlängert wird.

Deshalb wurde der aktuelle Fonds, ZBI Professional 8 bereits zum zweiten Mal wieder geöffnet. Der ZBI Professional 8 erfüllt bereits die Rahmendaten des KAGB, daher ist das grundsätzlich kein Problem. Es ist halt nur ein wahnsinniger Papierkrieg. Wir warten täglich auf die Genehmigung des dritten Nachtrags.

Die Branche bereinigt sich – ein gutes Signal für die Geldanleger – auch bei den zugelassenen Vermittlern. Gerade mal 11.194 Vermittler haben die Zulassung für die Vermittlung von Geschlossenen Fonds beantragt.
Wenn man bedenkt, dass es ca. 165.000 Steuerberater und ca. 251.000 Versicherungsvertreter gibt, ist das eine sehr geringe Zahl. Ich bin übrigens der erster Vermittler in Unterfranken, der die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat und sich nun geprüfter Finanzanlagenvermittler (IHK)  nennen darf. Die Branche professionalisiert sich, und das ist gut.