SV Rechengrößen 2023

SV Rechengrößen 2023

SV-Rechengrößen: Beitragsbemessungsgrenze steigt 2023 weiter an Die vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagenen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2023 wurden im Bundeskabinett verabschiedet. Für die Versorgung (private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherung) sind folgende Werte relevant: Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung BBG (West) 87.600 EUR p.a. / 7.300 EUR p.m. BBG (Ost) 85.200 EUR p.a. / 7.100 EUR p.m.
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