Strategien gegen hohe Steuerlast
Eine neue OECD-Studie bestätigt das subjektive Empfinden vieler Leistungsträger in Deutschland: Wir haben die zweihöchste Steuer- und Abgabenlast weltweit. 49,4 Prozent unseres Bruttolohns gehen an den Staat. Nur in Belgien ist die prozentuale Belastung noch höher.
Früher sind die Soldaten auf die Felder gegangen und haben die Bauern geplündert. Bis irgendein pfiffiger Herzog auf die Idee kam, das Zehnt einzuführen. Die Bauern haben 10 % ihrer Ernte an den Staat abgegeben, der davon unter anderem den Sold der Soldaten gezahlt hat. Dadurch ersparte der Herzog den Bauern und den Soldaten die Plünderungen. Heute wäre jeder mit einer pauschalen, zehnprozentigen Abgabe sofort einverstanden.
Da wir jedoch von dem Zehnt weit entfernt sind, gibt es verschiedene Ausweichstrategien, um die hohe Steuer- und Abgabenlast zu reduzieren.
Umzug ins Ausland
Wer mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt, versteuert in dem Land, in dem er seinen Lebensmittelpunkt hat. Viele Deutsche zieht es deshalb ins Ausland. Ein Blick auf die von der OECD ermittelten Steuersätze ist sehr aufschlussreich:
Hier finden Sie die gesamte Studie
Nur in dem hochverschuldeten Belgien ist die Steuerlast noch höher. Amerikaner, Schweizer und Briten zahlen weniger als ein Drittel ihres Einkommens. Viele Deutsche wären sich er mit dieser Steuerlast mehr als einverstanden. Das ist auch sicher einer der Gründe, warum „Steuern sparen“ ein deutscher Volkssport ist.
Steuerverschiebung in spätere Jahre
Neben der generellen Bereitschaft sich zu verändern kostet ein Umzug viel Geld und Mühen. Wer das nicht möchte, kann jedoch einen anderen Weg gehen und eine Steuerverschiebungsstrategie angehen. Ziel ist, heutige Einkünfte erst später zu versteuern, wenn man zum Bespiel in Rente ist oder weniger Einkünfte hat.
Eine sehr gute und absolut legale Möglichkeit Steuern zu sparen ist eine Investition in eine Solaranlage. Solaranlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter und können sehr schnell abgeschrieben werden. Wer gewisse Rahmenbedingungen erfüllt, kann vor dem Kauf einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der gesamten Investition bilden und steuerlich geltend machen. Außerdem kann eine Sonderabschreibung nach 7 g und die lineare Afa gebildet werden. Im Idealfall können somit 55 % der gesamten Investition in den ersten Jahren abgeschrieben werden. Hier erfahren Sie mehr
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Durch die geschickte Kombination der 1/5-Fünftel-Regelung mit dem dem Investitionsabzugsbetrag (in Höhe von 40 % der gesamten Investition) läßt sich die Besteuerung von außerordentlichen Einkünften erheblich reduzieren. Hier erfahren Sie mehr
Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, erarbeiten wir gerne mit Ihrem persönlichen Steuerberater ein für Sie optimales Konzept.
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