Der geschlossene Fonds ist tot – lang lebe der Alternative Investmentfonds. Nachdem der sog. „graue Kapitalmarkt“ immer wieder ins Gerede gekommen ist, hat der Gesetzgeber im letzten Jahr konsequent durchgegriffen: Der Markt wurde staatlich reguliert. Man schätzt, dass bisher jährlich rund 400 geschlossene Fonds aufgelegt wurden. Aktuell sind keine 20 alternativen Investmentfonds von der BAFin zugelassen. Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (kurz KAGB) ist eine Zäsur, die zu einer weitreichenden Marktbereinigung bei Fondsanbieter führt. „Ich begrüße die Regulierung außerordentlich“, so Joachim Kraus, Gründer der KrausFinanz, die in diesen Tagen ihr 30-jähriges Jubiläum feiert.
Auch wenn für etablierte Fondsanbieter der Aufwand für die behördliche Überwachung und das geforderte Risiko- und Liquiditätsmanagement enorm ist. Aus Sicht der Anleger überwiegen klar die Vorteile. Das KAGB schafft durch eine laufende Kontrolle eine erfreuliche Transparenz über die Emissionsphase hinaus. Dies ist wohl der grundlegende Unterschied zu der alten Welt des Vermögensanlagegesetzes.
Die neue gesetzliche Regelung beseitigt zwei neuralgische Punkte:
Die Fondsverwaltung, die nun zukünftig Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) heißt, wird „an die Kandare“ genommen. Sie wird nicht nur bei der Neuauflage des Fonds überprüft, sondern muß laufend an die BAFin Bericht erstatten. Sie hat weitreichende Compliance-Aufgaben zu erfüllen. Die KVG muß um ihre Lizenz bangen, wenn sie Anleger im Stich läßt oder die Transparenz leidet.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einschaltung einer unabhängigen Verwahrstelle ist zusätzliche eine externe Mittelverwendungskontrolle vorhanden. Es kann kein Geld in irgendwelche Kanäle versickern. Immobilienbesitz wird durch eine zusätzliche Auflassungsvormerkung für die Verwahrstelle geschützt. Ohne diese externe Kontrolle geht zukünftig nichts mehr. Die Verwahrstelle ist der verlängerte Arm der BAFin.
Daneben werden die Anlagebedingungen der Fonds erheblich verschärft. Bisher war lediglich eine formale Kontrolle des Prospekts notwendig. Nach dem KAGB müssen eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt werden, z. B. die Auswahl der Vermögensgegenstände, die Risikomischung, Begrenzung der Fremdkapitalquote und der Währungsrisiken, die Vergütungspolitik und die begrenzte Laufzeit des Fonds. Ausschüttungen sind nur mit Zustimmung der Anleger möglich.
Die neue Generation der Sachwertanlage gibt den Anlegern die Gewissheit, dass die staatliche Kontrolle der handelnden Personen zukünftig sehr ernst genommen wird. Durch diesen ausführlichen Maßnahmenkatalog ist der „graue Markt“ Geschichte. Die Alternativen Investmentfonds sind nun auf einer Augenhöhe mit anderen regulierten Kapitalanlagen.