photovoltaikanlage abschreibenSteuern sparen mit Solaranlagen - Mit Solaranlagen können Sie sehr gut Steuern sparen. Denn eine Investition in eine Solaranlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv: Solaranlagen sind steuerrechtlich -bewegliche Wirtschaftsgüter-. Daher können die Investoren von Solaranlagen - wie Maschinen - bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro Projekt begrenzt. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben Sie drei Jahre Zeit zu investieren. d. h. Sie können drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Sie müssen nur glaubhaft die Investitionsabsicht nachweisen. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen gerne, wie das geht. Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. (Sonder-Abschreibung von 20 % der Kosten (§ 7g Abs. 5 EStG) Da Sie diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festlegen, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument. Praxistipp: Nach Ausschöpfen der Sonderabschreibung, spätestens jedoch nach fünf Jahren, wird eine neue Bemessungsgrundlage gebildet und in den Folgejahren so gleichmäßig verteilt, dass die gesamte Solaranlage innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben ist. Wird die Sonderabschreibung im Jahr der Inbetriebnahme vollständig in Anspruch genommen, verschenkt man die höhere lineare Abschreibung, da der Bezugszeitraum der Sonderabschreibung fünf ist. Auf diesen Zeitraum kann die Sonderabschreibung frei verteilt werden. Das Verkürzen des Bezugszeitraumes der Sonderabschreibung verhindern Sie, indem Sie erst im fünften Jahr nach Inbetriebnahme einen kleinen Betrag im Rahmen der Sonderabschreibung absetzen. Die gewerblichen Einnahmen aus dem Solarstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Finanzierungszinsen und Betriebskosten werden davon abgezogen. Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte - vor allem in Solaranlagen. Willkommen auf der Seite zu photovoltaikanlage abschreiben! Hier finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema photovoltaikanlage abschreiben . Mit photovoltaikanlage abschreiben haben Sie nur Vorteile, also starten Sie jetzt! photovoltaikanlage abschreiben News erhalten Sie kostenfrei auf unserer Website - besuchen Sie uns einfach: Wir freuen uns darauf, Sie über photovoltaikanlage abschreiben informieren zu können.Gerne können Sie uns auch über E-Mail kontaktieren: Auf unserer photovoltaikanlage abschreiben Website finden Sie unsere Kontaktadresse. Dies ist die Eingangsseite zu photovoltaikanlage abschreiben. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Seite photovoltaikanlage abschreiben aufzurufen. In Java-Script fähigen Browsern werden Sie zu Ihrem Komfort automatisch zur photovoltaikanlage abschreiben - Seite weitergeleitet. |
Mit Solaranlagen können Sie sehr gut Steuern sparen. Denn eine Investition in eine Solaranlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv:
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Mit Solaranlagen können Sie sehr gut Steuern sparen. Denn eine Investition in eine Solaranlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv: Solaranlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“. Daher können die Investoren von Solaranlagen – wie Maschinen – bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro Projekt begrenzt. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben Sie drei Jahre Zeit zu investieren. d. h. Sie können drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Sie müssen nur glaubhaft die Investitionsabsicht nachweisen. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen gerne, wie das geht. Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. (Sonder-Abschreibung von 20 % der Kosten (§ 7g Abs. 5 EStG) Da Sie diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festlegen, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument. Praxistipp: Nach Ausschöpfen der Sonderabschreibung, spätestens jedoch nach fünf Jahren, wird eine neue Bemessungsgrundlage gebildet und in den Folgejahren so gleichmäßig verteilt, dass die gesamte Solaranlage innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben ist. Wird die Sonderabschreibung im Jahr der Inbetriebnahme vollständig in Anspruch genommen, verschenkt man die höhere lineare Abschreibung, da der Bezugszeitraum der Sonderabschreibung fünf ist. Auf diesen Zeitraum kann die Sonderabschreibung frei verteilt werden. Das Verkürzen des Bezugszeitraumes der Sonderabschreibung verhindern Sie, indem Sie erst im fünften Jahr nach Inbetriebnahme einen kleinen Betrag im Rahmen der Sonderabschreibung absetzen. Die gewerblichen Einnahmen aus dem Solarstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Finanzierungszinsen und Betriebskosten werden davon abgezogen. Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Solaranlagen.
Letzte Änderung: 06.11.2017 10:04:43
Wer nun Negativeinkünfte (z. B. aus einem Investitionsabzugsbetrag, 40 % der Gesamtinvestition einer Photovoltaikanlage) den regelmäßigen Einkünften gegenrechnen kann, kann in gewissen Konstellationen erheblich Steuern sparen.
06.11.2017 10:00:55 |
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Optimieren Sie Ihre Abfindung mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage. Abfindungen oder Veräußerungserlöse sind in der Regel außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und bieten in Kombination mit der sog. Ein-Fünftel-Regelung und der Investiti |
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In Photovoltaik investieren. Über 1,6 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es alleine in Deutschland. Die EEG-Vergütung war ein erfolgreiches Konzept, um eine (ehemalig) teure Technologie durch Massenproduktion billig zu machen
06.11.2017 09:59:57 |
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In Photovoltaik investieren. Über 1,6 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es alleine in Deutschland. Die EEG-Vergütung war ein erfolgreiches Konzept, um eine (ehemalig) teure Technologie durch Massenproduktion billig zu machen. Inzwischen liegt die EEG-Vergütung bei ca. 11 cent/kWh. Vor 5 Jahren wurden noch knapp 40 cent/kWh gezahlt. Neue Photovoltaikanlagen brauchen keine Förderung mehr. Geldanleger, die Steuern sparen wollen und eine planbare Rendite erzielen wollen, sollten sich mit einer Investition in Photovoltaikanlagen beschäftigen. Ein großer Vorteil einer Geldanlage in eine Photovoltaikanlage ist die hohe Einnahmensicherheit. Die jährlichen Einstrahlungswerte schwanken gering. Der Anlagenbetreiber muß nur dafür sorgen, dass die Photovoltaikanlage technisch gut gewartet und überwacht wird. Dann wird Rendite planbar, so Joachim Kraus von Kraus Finanz Kraus Finanz empfiehlt größere Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dächern. Photovoltaikanlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“. Geldanleger können – wie bei Maschinen – bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben die Investoren drei Jahre Zeit zu investieren. Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. Der verbliebene Restwertkann noch zusätzlich über die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben werden. Die Einnahmen aus dem Photovoltaikstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Wie interessant die Investition tatsächlich ist, hängt maßgeblich von der Lebensdauer der Photovoltaikanlage ab. Steuerlich werden Photovoltaikanlagen in 20 Jahren abgeschrieben. Das ist jedoch eine sehr vorsichtige Betrachtungsweise. In einer Studie wurden Photovoltaikstromanlagen untersucht, die schon seit Jahrzehnten ihren Dienst verrichten. Die meisten Anlagen funktionieren immer noch optimal. Viele Anlagen, die im Rahmen des 1000-Dächer-Programms 1993 errichtet wurden, bringen heute noch die gleichen Ergebnisse wie vor gut 20 Jahren. Daher gehen wir von einer Lebensdauer von mindestens 30 Jahren aus. Die Formel ist daher: „Je länger die PV-Anlage Strom erzeugt, desto attraktiver ist die Rendite.“ Kraus Finanz empfiehlt Geldanleger in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Der Zeitpunkt für eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist besser denn je: Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Photovoltaikanlagen |
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Mit Photovoltaikanlagen können Sie sehr gut Steuern sparen. Denn eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv: Photovoltaikanlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“.
06.11.2017 09:59:01 |
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Mit Photovoltaikanlagen können Sie sehr gut Steuern sparen. Denn eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv: Photovoltaikanlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“. Daher können die Investoren von Photovoltaikanlagen – wie Maschinen – bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro Projekt begrenzt. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben Sie drei Jahre Zeit zu investieren. d. h. Sie können drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Sie müssen nur glaubhaft die Investitionsabsicht nachweisen. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen gerne, wie das geht. Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. (Sonder-Abschreibung von 20 % der Kosten (§ 7g Abs. 5 EStG) Da Sie diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festlegen, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument. Praxistipp: Nach Ausschöpfen der Sonderabschreibung, spätestens jedoch nach fünf Jahren, wird eine neue Bemessungsgrundlage gebildet und in den Folgejahren so gleichmäßig verteilt, dass die gesamte Photovoltaikanlage innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben ist. Wird die Sonderabschreibung im Jahr der Inbetriebnahme vollständig in Anspruch genommen, verschenkt man die höhere lineare Abschreibung, da der Bezugszeitraum der Sonderabschreibung fünf ist. Auf diesen Zeitraum kann die Sonderabschreibung frei verteilt werden. Das Verkürzen des Bezugszeitraumes der Sonderabschreibung verhindern Sie, indem Sie erst im fünften Jahr nach Inbetriebnahme einen kleinen Betrag im Rahmen der Sonderabschreibung absetzen. Die gewerblichen Einnahmen aus dem Photovoltaikstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Finanzierungszinsen und Betriebskosten werden davon abgezogen. Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Photovoltaikprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Photovoltaikanlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Photovoltaikanlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Photovoltaikanlagen. |
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Tipp 6: Billige Steuern zahlen, teure Steuern vermeiden Unverheiratete zahlen ab rund 54.000 EUR zu versteuerndem Einkommen den Höchststeuersatz von 42 % + 5,5 % SoliZ. Verheiratete ab dem Doppelten
06.11.2017 09:57:14 |
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Tipp 6: Billige Steuern zahlen, teure Steuern vermeiden Unverheiratete zahlen ab rund 54.000 EUR zu versteuerndem Einkommen den Höchststeuersatz von 42 % + 5,5 % SoliZ. Verheiratete ab dem Doppelten. Daher ist unsere Empfehlung, das zu versteuernde Einkommen auf maximal diesen Betrag zu mindern. Beispiel: Sie versteuern als Verheirateter 160.000 TEUR. Dann sollten Sie einen Investitionsabzugsbetrag von 50.000 TEUR bilden. Dazu ist eine Investition von 125.000 EUR netto notwendig. Sicher finden Sie nicht die rechnerisch genau passende Solaranlage. Das macht auch nichts. Wenn die Investition größer ist, können Sie weniger als 40 % der Anschaffungskosten als IAB beantragen. Dadurch erhöht sich die restliche Bemessungsgrundlage für Sonder- und lineare Afa. Tipp 7: Ab wann beginnt die Abschreibung? Eine oft gestellte Frage ist, ab wann die Abschreibung beginnt. Die sog. EEG-konforme Fertigstellung gilt als Zeitpunkt für den Beginn der Abschreibung. EEG-konform fertiggestellt bedeutet, dass die Anlage eigenständig Strom erzeugen kann, jedoch noch nicht ans Stromnetz gekoppelt ist und damit noch keine Einträge generiert. Bei hergestellten Anlagegegenständen beginnt die Abschreibung mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Ein Anlagegut ist fertiggestellt, sobald es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann, unabhängig davon, ob eine Nutzung bereits stattfindet. Reichen Sie beim Finanzamt eine kurze Fotodokumentation des Zustands ihrer Solaranlage (montierte Module, angeschlossene Wechselrichter) und die Bestätigung der Anmeldung im Anlageregister der Bundesnetzagentur ein. Dann gibt es später keine Diskussionen. Die Meldung bei der BNA ist übrigens auch für die Zahlung der Einspeisevergütung unabdingbar. Tipp 8: Umsatzsteuerliche Behandlung bei Direktvermarktung Für Solaranlagen über 100 kWp besteht seit 01.01.2016 die Verpflichtung, den erzeugten Solarstrom direkt zu vermarkten. Hierfür gibt es Direktvermarktungsunternehmen. Nach EEG sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Differenz zwischen dem Erlös für den Stromverkauf und der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung zu zahlen. (Marktprämie) Da diese Marktprämie kein Leistungsaustausch ist, ist sie „nicht umsatzsteuerbar“. Es stellt sich die Frage, ob die Vorsteuer aus der Investition trotzdem in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Bei umsatzsteuerfreien Vermietungen ist nach 15 a UstG der Vorsteuerabzug aus dem Immobilienerwerb nur anteilig möglich. Antwort: Der volle Vorsteuerabzug aus der Investition ist möglich, da die Marktprämie nicht umsatzsteuerbar ist. (Im Gegensatz zu umsatzsteuerfreien Vermietungsumsätzen). Tipp 9: Gewerbesteuerliche Auswirkungen Gewerbesteuer wird im Regelfall für die Stromerträge trotz Unternehmerstatus erst fällig, wenn ein Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird. Da die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer automatisch verrechnet wird, fällt bei den meisten Solarunternehmern keine Steuermehrbelastung an. Der Ermäßigungsbetrag ist jedoch auf das 3,8 fache des maßgeblichen Gewerbesteuermessbetrages begrenzt. Diese Bestimmung führt dazu, dass in Orten mit einem geringen Hebesatz die Gewerbesteuer in der Steuerveranlagung auf Null gestellt wird. Beispiel: In Hamburg oder München würde der Solarunternehmer bei einem Hebesatz von 470 % für Umsätze größer 24.500 EUR Gewerbesteuer zahlen. Zieht er an die Peripherie bleibt er rechnerisch „gewerbesteuerfrei“. Auch diese Frage kann Ihnen ihr Steuerberater sofort beantworten! Tipp 10: Abfindungen optimieren Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 EstG, z. B. Abfindungen, Veräußerungserlöse, etc.) können unter Umständen mit der sog. 1/5-Regelung versteuert werden. Die beabsichtige Progressionsmilderung verpufft jedoch, wenn das regelmäßige Einkommen im Höchststeuersatz liegt. Durch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrages für eine Solaranlage kann jedoch unter Umständen das regelmäßige Einkommen so weit reduziert werden, dass die Fünftelregel wieder greift. |
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Insider-Tipps für Geldanleger, die mit Solaranlagen Steuern sparen wollen Eine Solaranlage erwirtschaftet nicht nur eine attraktive Rendite – sie hilft auch Steuern zu sparen
06.11.2017 09:55:31 |
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Insider-Tipps für Geldanleger, die mit Solaranlagen Steuern sparen wollen Eine Solaranlage erwirtschaftet nicht nur eine attraktive Rendite – sie hilft auch Steuern zu sparen. Die folgenden zehn Insider-Tipps für Geldanleger richten sich an Geldanleger, die mit größeren Solaranlagen Steuern sparen wollen und stammen von einem sehr erfahrenen Anwender. Die erprobten Insider-Tipps sollen Ideen geben und eine fachlich fundierte steuerliche Beratung durch ihren Steuerberater ergänzen. Ihr Steuerberater berechnet Ihnen gerne die konkreten Auswirkungen. Tipp 1: Unternehmereigenschaft – keine Gewerbeanmeldung notwendig. Solaranlagenbetreiber erzielen gewerbliche Einkünfte. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, den Gewinn für das Betreiben der Solaranlage durch eine Einnahmen- / Überschussrechnung zu ermitteln und dem Finanzamt das Ergebnis im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung („Anlage G“ für gewerbliche Einkünfte) elektronisch zu übermitteln. Seit 2016 ist es zudem notwendig, den Erfassungsbogen für gewerbliche Einkünfte elektronisch zu übermitteln. Eine Gewerbeanmeldung (bei der Gemeinde) ist nicht notwendig. Tipp 2: Vorsteuer aus der Investition und den Betriebsausgaben ziehen Ab einem jährlichen Umsatz von 17.500 EUR (das entspricht dem Ertrag einer Solaranlage mit ca. 180 kWp) kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Darin sehen wir aber keinen Nachteil – im Gegenteil. Außer dem administrativen Mehraufwand durch die Umsatzsteuervoranmeldungen gibt es dadurch unseres Erachtens nur Vorteile. Das Finanzamt erstattet die komplette Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Solaranlage. Die Einspeisevergütung wird zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt. Bei Wartungen, Instandhaltungsarbeiten und sonstigen laufenden Kosten wird die Vorsteuer gegengerechnet und kostet quasi nur den Nettobetrag. Tipp 3: Abschreibungen clever kombinieren Solaranlagen gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter. Es können drei verschiedene Formen der Abschreibung/Rücklagen genutzt werden: Investitionsabzugsbetrag und 20 % Sonderabschreibung nach 7g EstG und die lineare Abschreibung Die Dauer der linearen Abschreibung ist für Solaranlagen von der Finanzverwaltung auf 20 Jahre festgelegt und richtet sich nach der vorgegebenen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern (amtliche Afa-Tabellen). Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Jahre der vorgegebenen Nutzungsdauer von 20 Jahren aufgeteilt werden. Aber: Die Abschreibungen können kombiniert oder parallel genutzt werden. Mit einer cleveren und individuell abgestimmten Kombination aus mehreren Varianten erzielen Sie die besten steuerlichen Vorteile. Dafür stehen Ihnen die folgenden hochinteressanten Möglichkeiten zur Verfügung: Tipp 4: Sonderabschreibung optimal ausschöpfen Mit einer Sonderabschreibung (§ 7g EStG) haben Sie die Möglichkeit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bereits im Jahr der Anschaffung geltend zu machen. Die Verteilung der Abschreibung ist frei wählbar und kann über einen Zeitraum von fünf Jahren frei verteilt werden. Die letztendliche Festlegung erfolgt erst bei Einreichen der Steuererklärung. Damit schaffen Sie sich eine hochinteressante Gestaltungsmöglichkeit. Die Sonder-Afa kann auch dann komplett in Anspruch genommen werden, wenn die Anlage erst im Dezember EEG-konform fertiggestellt wird. Tipp 5: Investitionsabzugsbetrag wurde vereinfacht Als zusätzliche Variante kann ergänzend zu den Abschreibungen ein Investitionsabzugsbetrag gewählt werden. Der Investitionsabzugsbetrag ist eine den Gewinn mindernde Rücklage, die der Solarunternehmer bildet, um zukünftig zu investieren. Dieser kann bereits ein bis drei Jahre vor der Anschaffung beantragt werden und beträgt bis zu 40 Prozent der voraussichtlich anfallenden Investitionskosten Ihrer Solaranlage. Die Summe der Investitionsabzugsbeträge darf je Betrieb 200 000 € nicht übersteigen. Bedingung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages ist, dass ein Gewerbebetrieb besteht. Durch die Solaranlage, mit der Sie Einnahmen erzielen, verfügen Sie über die notwendige Voraussetzung hierfür. Das Anlagevermögen am Ende des Wirtschaftsjahres muss unter dem Betrag von 235.000 Euro liegen und das Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr im Betrieb verbleiben. Seit 2016 wurden die formalen Vorschriften für den Investitionsabzugsbetrag erheblich vereinfacht. Das Funktionsbenennungserfordernis ist gestrichen worden. Bis 2015 waren die Regelungen zu § 7g EStG wirtschaftsgutbezogen ausgestaltet, d. h. die Investitionsplanungen mussten für jedes einzelne Wirtschaftsgut konkretisiert werden. Bislang waren die Investitionsabzugsbeträge in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen zu erläutern. Diese Dokumentationspflicht ist entfallen und wird durch eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der notwendigen Angaben ersetzt. Wenn Sie also in diesem Jahr einen Investitionsabzugsbetrag bilden wollen, müssen Sie die notwendigen Angaben und gegebenenfalls die steuerliche Erfassung eines neuen Gewerbebetriebes elektronisch übermitteln. Hierbei hilft Ihnen Ihr Steuerberater. |
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Optimieren Sie Ihre Abfindung mit einer Solaranlage. Abfindungen oder Veräußerungserlöse sind in der Regel außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und bieten in Kombination mit der sog. Ein-Fünftel-Regelung und der Investition in eine Solaranlage hochinteressante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
06.11.2017 09:54:33 |
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Optimieren Sie Ihre Abfindung mit einer Solaranlage. Abfindungen oder Veräußerungserlöse sind in der Regel außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und bieten in Kombination mit der sog. Ein-Fünftel-Regelung und der Investition in eine Solaranlage hochinteressante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Außerordentliche Einkünfte werden steuerbegünstigt, weil die Einkünfte über mehrere Veranlagungsjahre erwirtschaftet wurden und in einem Jahr versteuert werden müssen. Dadurch entstehen oft Härtefälle. Daher führte der Gesetzgeber die sog. Fünftelregelung ein. Vereinfacht dargestellt, soll diese Regelung folgendes bewirken. Die außerordentlichen Einkünfte werden gefünftelt, dann die Steuerlast berechnet und diese Steuerlast wieder mal 5 genommen. Das soll eine Progressionsmilderung bewirken. Wenn jedoch die regelmäßige Einkünfte über 55.000 EUR (ledig) bzw. 110.000 EUR (Splitting-Tabelle) liegen, verpufft der Effekt. (Weil der gefünftelte Betrag immer noch mit dem höchsten Steuersatz versteuert wird.) Wer nun Negativeinkünfte (z. B. aus einem Investitionsabzugsbetrag, 40 % der Gesamtinvestition einer Solaranlage) den regelmäßigen Einkünften gegenrechnen kann, kann in gewissen Konstellationen erheblich Steuern sparen. Steuern sparen hat kein Selbstzweck. Solaranlagen rechnen sich auch ohne Steuervorteile. Wenn man jedoch beides verbindet - die Optimierung der Abfindung bzw. anderer außerordentlichen Einkünfte und den Kauf einer Solaranlage - entsteht dadurch eine der besten Geldanlagen, die wir kennen. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Bringen Sie Sonne in ihr Portfolio. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Solaranlagen. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Bringen Sie Sonne in ihr Portfolio. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Solaranlagen.
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Solaranlagen erwirtschaften gleichmäßige, laufende Erträge.
06.11.2017 09:53:28 |
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Die Sonnenrente von Kraus Finanz. Investieren Sie heute in eine Solaranlage und leben Sie später von den Erträgen ihre Sonnenrente. Solaranlagen erwirtschaften gleichmäßige, laufende Erträge. Daher eignet sich eine Investition in eine Solaranlage sehr gut als zusätzliche Altersvorsorge. Gerade für die Generation 50Plus bietet sich eine Investition in eine Solaranlage mit einem angemessenen Fremdkapitalanteil für eine zusätzliche Altersvorsorge bestens an: Sie nutzen heute hohe Steuervorteile. Nach 15 Jahren ist die Solaranlage entschuldet. Danach erwirtschaftet die Solaranlage weitere 15 Jahre stabile Erträge Ein 50-jähriger kann somit in der die aktiven Rentenphase zwischen 65 und 80 Lebensjahren seine monatlichen Erträge erheblich aufbessern. Auch andere Modelle rechnen sich. Tenor: Je kürzer die Ansparphase, desto höher der Eigenkapitaleinsatz. Gerne berechnet Kraus Finanz aus Alzenau ein auf Sie zugeschnittenes Berechnungsbeispiel. Ein Solarinvestment bietet Investoren drei handfeste Vorteile: 1. Sie erzielen hohe Steuervorteile. 2. Sie profitieren von den planbaren Erträgen. 3. Sie tun Gutes für unsere Umwelt. Sichern Sie sich ganz legal enorme Steuervorteile und erzielen Ergebnisse, die Sie mit klassischen Geldanlagen auch nicht nur ansatzweise erreichen können. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Bringen Sie Sonne in ihr Portfolio. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Solaranlagen. |
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Strategien gegen hohe Steuerlast. Eine neue OECD-Studie bestätigt das subjektive Empfinden vieler Leistungsträger in Deutschland
06.11.2017 09:52:09 |
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Strategien gegen hohe Steuerlast. Eine neue OECD-Studie bestätigt das subjektive Empfinden vieler Leistungsträger in Deutschland: Wir haben die zweihöchste Steuer- und Abgabenlast weltweit. 49,4 Prozent unseres Bruttolohns gehen an den Staat. Nur in Belgien ist die prozentuale Belastung noch höher. Früher sind die Soldaten auf die Felder gegangen und haben die Bauern geplündert. Bis irgendein pfiffiger Herzog auf die Idee kam, das Zehnt einzuführen. Die Bauern haben 10 % ihrer Ernte an den Staat abgegeben, der davon unter anderem den Sold der Soldaten gezahlt hat. Dadurch ersparte der Herzog den Bauern und den Soldaten die Plünderungen. Heute wäre jeder mit einer pauschalen, zehnprozentigen Abgabe sofort einverstanden. Da wir jedoch von dem Zehnt weit entfernt sind, gibt es verschiedene Ausweichstrategien, um die hohe Steuer- und Abgabenlast zu reduzieren. Nur in dem hochverschuldeten Belgien ist die Steuerlast noch höher. Amerikaner, Schweizer und Briten zahlen weniger als ein Drittel ihres Einkommens. Viele Deutsche wären sicher mit dieser Steuerlast mehr als einverstanden. Das ist auch sicher einer der Gründe, warum Steuern sparen ein deutscher Volkssport ist. Wer empfehlen eine Steuerverschiebungsstrategie. Ziel ist, heutige Einkünfte erst später zu versteuern, wenn man zum Bespiel in Rente ist oder weniger Einkünfte hat. Eine sehr gute und absolut legale Möglichkeit Steuern zu sparen ist eine Investition in eine Solaranlage. Solaranlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter und können sehr schnell abgeschrieben werden. Wer gewisse Rahmenbedingungen erfüllt, kann vor dem Kauf einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der gesamten Investition bilden und steuerlich geltend machen. Außerdem kann eine Sonderabschreibung nach 7 g und die lineare Afa gebildet werden. Im Idealfall können somit 55 % der gesamten Investition in den ersten Jahren abgeschrieben werden. Joachim Kraus, der Gründer von Kraus Finanz hat mehr als 100 Solarprojekte gemeinsam mit den Steuerberatern seiner Kunden erfolgreich durchgeführt. Es ist ständig auf der Suche nach interessanten Geldanlagen in Sachwerte vorzugsweise in Solaranlagen. Darauf ist er seit 1984 spezialisiert. Geldanlagen in Solaranlagen sind steuerlich attraktiv und haben 20 Jahre gesetzlich geregelte Einnahmen. Dadurch wird Rendite planbar. Kraus Finanz empfiehlt verschiedene Geldanlagen in Sachwerte – vor allem in Solaranlagen. |
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