Einspeisevergütung steigt ab Februar 2017 voraussichtlich um 3 %
Seit einigen Jahren ist die Veränderung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen von dem jeweiligen Zubau neuer Solaranlagen abhängig. (sog. „atmender Deckel“) Wir schreiben bewusst nicht „Reduzierung“, da die Einspeisevergütungssätze zum 01.01.2017 wahrscheinlich erstmals wieder ansteigen werden. Denn die neue EEG-Novelle, die 2017 in Kraft tritt, hat eine wesentliche Neuerung: Bei zu geringem Zubau werden die Vergütungssätze erhöht. Das gab es bisher noch nicht.
Seit September 2015 waren aufgrund des schwachen PV-Zubaus die Vergütungssätze gleichgeblieben. Die Bundesnetzagentur hat die Werte bis Ende 2016 veröffentlicht: Die Vergütungssätze bleiben bis 31.12.2016 gleich.
Im letzten veröffentlichten 12-Monatszeitraum wurde gerade einmal 1.082 MWp neu gebaut. Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Homepage folgende Werte veröffentlicht.
Oktober 2015 | 80.025 MW |
November 2015 | 69.503 MW |
Dezember 2015 | 143.545 MW |
Januar 2016 | 81.752 MW |
Februar 2016 | 50.461 MW |
März 2016 | 77.847 MW |
April 2016 | 82.772 MW |
Mai 2016 | 99.972 MW |
Juni 2016 | 119.095 MW |
Juli 2016 | 81.621 MW |
August 2016 | 88.154 MW |
September 2016 | 107.679 MW |
Im neuen Jahr wird die Berechnungsmethodik für die quartalsweise ermittelten Einspeisevergütungen geändert. Grundlage der bisherigen Berechnungsmethodik war ein Bemessungszeitraum von 12 Monaten. Der neue Bemessungszeitraum beträgt nur noch 6 Monate und der so ermittelte Wert muss „annualisiert“ werden. Der Brutto-Zubau laut Bundesnetzagentur in diesem Zeitraum wird hierzu mit dem Faktor 2 multipliziert.
Beispiel: Für den Januar 2017 ist der Zubau in den Monaten Juni – November 2016 relevant. Dieser Wert wird dann verdoppelt.
Die Schwellenwerte wurden ab 2017 neu gefasst.
Neu sind ab nächstem Jahr die Schwellenwerte. Bei einem Zubau von mehr als 1.700 bis 2.100 MW bleibt die Vergütungssätze unverändert. Werden im Bezugszeitraum weniger als 1.700 MW gebaut, erhöht sich die Vergütung um 1,5 % pro Quartal. Werden weniger als 1.300 MW zugebaut, ist die Erhöhung 3 % pro Quartal.
Um unter der Schwelle von 1.300 MW annualisierter Jahresmenge zu bleiben, können in den beiden noch offenen Monaten Oktober und November jeweils 126,7 MW zugebaut werden. Sollte diese Schwelle unterschritten werden, erfolgt zum 1. Januar 2017 eine einmalige Anhebung der Vergütungssätze um 3 %, ansonsten um 1,5 %
Steigt der Zubau in den nächsten Jahren wider erwartend über 2.100 MW an, reduziert sich die Einspeisevergütung monatlich stufenweise. Aber davon sind wir aktuell weit entfernt, denn für größere Projekte (ab 750 kWp) ist ein Ausschreibungsverfahren notwendig.
Auch die EEG Novelle ab 2017 sieht eine gesamte Leistung von EEG-geförderten PV-Anlagen von 52 GW vor. Bevor dieses Ziel erreicht ist will die Bundesregierung „rechtzeitig einen Vorschlag für die Neugestaltung der bisherigen Regelungen“ vorlegen. Bis Ende September 2016 sind rund 40,5 GW an EEG-geförderter PV-Leistung installiert worden. Bei den jetzigen Zubauzahlen wird diese Obergrenze frühestens in 10 Jahren erreicht.
Fazit: Wir haben durch die neue Novellierung des EEG bis Ende 2018 Planungssicherheit für PV-Anlagen unter 750 kWp. Kraus Finanz hat sich auf Dachanlagen zwischen 200 und 500 kWp spezialisiert.
Der entscheidende Engpass ist die Beschaffung von bezahlbaren Dächern. Da Solarprojekte weiterhin sehr attraktiv sind, gibt es einen Nachfrageüberhang. Unsere (schwierige) Aufgabe ist es, gute Angebote zu finden und auszuwählen. Aber was ist heute schon einfach 🙂
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Fortschreibung vom 03.02.2017
Auf Grund des überraschend hohen Zubaus im Dezember steigt die Einspeievergütung im 1. Quartal 2017 nicht. Hier erfahren Sie mehr