Solaranlagen rechnen sich mehr denn je
Gestern hat Eon vollmundig erklärt, sich zukünftig auf Erneuerbare Energien und Stromnetze zu konzentrieren. Die alten Energiekonzerne versuchen ihre Altlasten aus Atom und Kohle, auf Kosten der Steuerzahler los zu werden. Also wird der Ramsch în ein neues Unternehmen, eine Art „Bad Bank“ ausgelagert – nach dem Vorbild der Pleite-Banker. Und wenn diese „neue“ Firma eines Tages bankrott ist, dann sollen die Steuerzahler haften.
Auch Klimapolitik funktioniert nach Marktgesetzen. Riesige Billionen-Summen werden in den nächsten Jahren weltweit in Erneuerbare-Energie-Systeme gesteckt. In den letzten Monaten haben die Supermächte USA, China und Indien riesige Investitionen in Ökoenergien angekündigt.
Alle tun das aus einem Grund: Sie wissen, dass die fossilen Brennstoffe endlich sind.
Seit Jahren läuft in der deutschen Medienlandschaft eine Kampagne, die von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ gesteuert wird, einer Lobbyorganisation von RWE, Eon und Co. Sie hat den Medien und Politikern erklärt, die Erneuerbaren seien Schuld an den hohen Strompreisen. Nachdem nun erfolgreich die Reduzierung der – medienwirksam „Überförderung“ genannten – EEG-Vergütung durchgesetzt wurde, werden die sog.“Besatzungsmächte“ nicht müde zu erklären, Photovoltaik lohne sich jetzt nicht mehr. Außerdem hat die Lobby erreicht, dass bei Eigenverbrauch eine „Nichtnetznutzungsgebühr“, die Sonnersteuer genannt wird, gezahlt werden muß.
Allen Unkenrufen zum Trotz: Photovoltaikanlagen lohnen sich heute mehr denn je.
Die Anlagenpreise sind im gleichen Maße gefallen wie die Förderung. Das neu novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, gültig seit dem August 2014, sieht verschiedene Vergütungsmodelle vor:
1. Eigenverbrauch
Die sicher lohnendste Art Sonnenstrom zu verwenden ist der Eigenverbrauch. Mit kleinen Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern erzeugt man Strom für ca. 14-16 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dafür spart man sich 24-26 Cent/kWh für den Strombezug. Der Gesetzgeber bestraft das mit einer „Sonnensteuer“ genannten Abgabe für den selbst verbrauchten Strom in Höhe von 30% (heute) bis 40% (ab 2017) der EEG-Umlage. Pro selbstgenutzter Kilowattstunde liegt man also um 6 bis 10 Cent günstiger – trotz Nichtnetznutzungsgebühr.
2. Verkauf vor Ort
Ebenso lohnend, jedoch für größere Anlagen, ist der Verkauf vor Ort. Dies funktioniert wie der Eigenverbrauch, nur sind Anlagenbetreiber und Stromnutzer nicht die gleiche Person. Der Anlagenbetreiber verkauft den Strom also an den Gebäudenutzer. Dadurch wird die volle „Sonnensteuer“, die EEG-Umlage von 6 Cent/kWh, zu 100% fällig.
Erreicht man bei größeren Aufdachanlagen Erzeugungskosten von 11 Cent/kWh kann man den Strom also für 17 Cent/kWh abgeben. Erlöst man, was durchaus realistisch ist, z.B. 18 – 20 Cent/kWh, so erzielt man wieder ähnliche Renditen, wie vor vier- fünf Jahren. Es gibt mittlerweile interessante Verpachtungsmodelle, die die „Sonnenbesteuerung“ optimieren.
3. Volleinspeisung
Noch bis zum 31.12.2015 können neue Aufdachanlagen bis zu einer Größe von 500 Kilowatt Maximalleistung (kWp) über eine feste Einspeisevergütung abgerechnet werden. Die Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt und beträgt je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt etwa 11 Cent/kWh. Durch die Gesetzesänderung im August 2014 ist wieder die gesamte Strommenge per EEG mit dem Netzbetreiber abrechenbar, d.h. die Begrenzung auf 90% und somit der Zwang zur Direktvermarktung entfällt.
4. Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist der neue Regelfall im EEG. Die Regierung möchte jeden Betreiber einer Photovoltaikanlage dazu bringen am Markt teilzunehmen. Hierbei verkauft der Anlagenbetreiber den Strom an einen Direktvermarkter. Das können Stadtwerke vor Ort, alternative Stromvertriebe oder die klassischen Stromkonzerne sein. Diese müssen einen sogenannten Bilanzkreis verantworten, das heißt, dafür sorgen, dass im Kreis ihrer Kunden und Lieferanten jederzeit genau so viel Strom verbraucht wie erzeugt wird. Der Strompreis wird zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber frei ausgehandelt. Der Marktpreis liegt 10- 20 % unter der EEG-Vergütung.
Das EEG 2014 ermöglicht einen jederzeitigen Wechsel, auch von Teilen der Anlagenleistung, von der EEG-Vergütung zur Direktvermarktung und zurück. Diese vier Wege des Stromverkaufs für Betreiber von PV-Anlagen bieten eine hohe Flexibilität und Sicherheit. Während der Eigenverbrauch überwiegend für kleine Anlagen attraktiv ist, bieten sich für größere Anlagen Chancen fernab des EEG. Dennoch ist das EEG heute noch die sicherste Alternative.
Sollten die Strompreise weiter steigen, ist jedoch schon bald die Direktvermarktung die einträglichste Alternative. Langfristig wird sie es auf jeden Fall werden, denn ab dem 21. Jahr, dem Wegfall der EEG-Garantie, produzieren die bis dahin abgeschriebenen PV-Anlagen wertvollen Grünstrom, der von den Grünstromanbieter händeringend beschafft werden muss.
Chancen
Die meisten Rechnungen gehen immer von 20 Jahren Laufzeit zuzüglich eventueller mieterseitigen Optionen aus. Leider fehlen Erfahrungswerte, wielange PV-Anlagen tatsächlich betrieben werden können. Hersteller geben durchaus 25 Jahre Leistungsgarantie auf die Module, die übrigen Anlagenteile lassen sich nach Defekt ersetzen. Fängt die „Phantasie“ nicht gerade dann erst an, wenn die Anlage bezahlt ist?
Bestehende Anlagen legen den Schluss nahe, dass eine Anlage durchaus vierzig Jahre oder länger Strom erzeugen kann. Eine Testanlage bei Bei weiter steigenden Energiepreisen ein gutes Geschäft für den Betreiber, denn aus der amortisierten Anlage kommt der Strom dann nahezu kostenfrei.
Steuervorteile
Der Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne des Steuerrechts. Als Unternehmer hat er verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann er Anlagen erwerben und in den Folgejahren abschreiben.
Über den Investitionsabzugsbetrag lassen sich 40% einer Photovoltaikanlage im Jahr vor der Investition geltend machen. Zusätzlich können 20% Sonderabschreibung auf den Restwert auf 5 Jahre frei verteilt werden. Außerdem kann die lineare Abschreibung von 5% auf den Restwert . Alles kombiniert können also über 60% der Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage in kurzer Zeit steuerlich geltend gemacht werden. Besonders geeignet ist diese Steuergestaltung bei Einkommensspitzen, die bei außergewöhnlich guten Geschäftsjahren, Abfindungen, Geschäftsveräußerungen etc. auftreten. Da wir keine individuelle Steuerberatung betreiben dürfen, wenden Sie sich bitte für Detailfragen an Ihren Steuerberater!
Wir haben Kontakt zu einigen Solarfirmen, die einige Solarprojekte auf fremden Dach für das nächste Jahr in Vorbereitung haben. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.